|
|
Zahlungsbedingungen
Werte Interessenten!
Sie kennen das sicherlich, Ware wird benötigt und soll ausgeliefert werden. Dafür stehen wir Ihnen mit unserem Produktportfolio zur Verfügung. Doch meistens ist es dann so, dass wir Ware liefern und danach auf den Zahlungseingang warten müssen. Da wir im Bezug auf die Zahlungsqualität mancher Kunden schmerzhafte Erfahrungen haben machen müssen, blieb uns leider nichts anderes mehr übrig als unsere Zahlungsbedingungen neu zu verfassen und im Zuge dessen für alle Kunden einzuführen.
Aus diesem Grund gelten nachfolgend aufgeführte Zahlungsbedingungen:
Zahlungskonditionen für Neukunden:
Generell werden die Geschäfte ohne Ausnahme per Vorkasse getätigt. Was für Sie bedeutet, dass sobald der Zahlungseingang bei uns erfolgt ist wir mit Ihnen ein Termin zur Abholung der Ware vereinbaren bzw. wir gegen Mehrkosten für den Transport die Ware zu Ihnen liefern lassen.
Zahlungskonditionen für Stammkunden:
Generell wird eine Vorkasse von 75% der bestellten Ware verlangt. Nach dem der Zahlungseingang bei uns erfolgt ist, kann die Ware nach Terminvereinbarung bei uns abgeholt werden, bzw. wird von uns gegen Mehrkosten für Transport angeliefert. In beiden Fällen wird die Ware erst Be- oder entladen, wenn die restlichen 25% des Rechnungsbetrages in bar ausgehändigt und quittiert werden.
Wir bitten für diese Vorgehensweise um Verständnis, denn wie oben schon geschildert, lässt uns die heutige Zahlungsmoral keine andere Vorgehensweise zu.
Ihr SGBB Team
Lieferbedingungen
§1 Abholung der Ware durch den Käufer
Nach erfolgtem Zahlungseingang wird mit dem Kunden ein verbindlicher Abholtermin am Lager Ort der bei uns erworbenen Ware vereinbart, an welchem der Käufer auf eigene Kosten und mit eigenen Ladehilfsmitteln die Ware abzuholen hat.
§ 1.1 Verzögerung der Abholung
Im Falle das der Käufer den verbindlich vereinbarten Termin zur Abholung durch widrige Umstände nicht einhalten kann, kann ein Ausweichtermin zur Abholung vereinbart werden. Sollte auch dieser Termin durch verschulden des Käufers ebenfalls nicht eingehalten werden, so werden ab diesem Tag dem Käufer zusätzlich Lagerhaltungskosten in Höhe von 150,00 Euro pro Tag berechnet. Die Lagerhaltungskosten sind verbindlich und werden am Tag der Abholung vor Beladung der Waren in bar zur Zahlung fällig.
§2 Lieferung durch die SGBB
Ware welche bei uns gekauft wurde, kann durch uns an den jeweils vom Kunden bestimmten Lieferort gegen Erstattung der Frachtkosten geliefert werden. Bei einer Anlieferung durch unseren Hausspediteur sind die hierdurch entstehenden Frachtkosten ebenfalls mit der Warenrechnung per Vorkasse fällig. Erst nach erfolgtem Zahlungseingang wird die Warenauslieferung durch uns freigegeben.
§3 Entladung der Ware bei Lieferung durch die SGBB
Der Käufer ist verpflichtet bei Anlieferung der Ware durch den Hausspediteur der SGBB Entladungshilfen in Form von Stapler, Helfer etc. zu stellen. Unnötige Verzögerungen während der Entladung sowie Wartezeiten, welche nicht durch den Spediteur verursacht wurden, werden dem Käufer zusätzlich in Rechnung gestellt und sind sofort zur Zahlung fällig.
§4 Prüfung der angelieferten Ware
Der Käufer ist verpflichtet bei Anlieferung der Ware die Mengen sofort zu kontrollieren. Spätere Rügen auf Grund von Fehlmengen werden nicht akzeptiert. Sollte es sich bei der angelieferten Ware um neue Ware handeln, so ist der Käufer ebenfalls verpflichtet die Güte der Ware sofort zu prüfen, da auch hier nachträgliche Reklamationen keine Berücksichtigung finden.
Ihr SGBB Team
|
 |
SGBB Angebote
 NOE ALU |
 Doka Eurex |
 JCB 4CX |
 Dokamatic |
 Doka Faltb |
|
 |
|
|